Bessere Rechtsetzung und insbesondere der Bürokratieabbau stehen in Deutschland seit geraumer Zeit im Mittelpunkt der politischen Debatte. Ende 2021 wurde die Zuständigkeit für bessere Rechtsetzung vom Bundeskanzleramt auf das Bundesministerium der Justiz übertragen, allerdings mit weniger Personal. Der Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau hat beschlossen, verstärkt Instrumente zu entwickeln und zu verbessern, um Rechtsvorschriften praxistauglicher, wirksamer und nutzerorientierter zu gestalten.
Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA) sind weiterhin für alle von der Bundesregierung erarbeiteten gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen verbindlich. Ihre Ergebnisse sind Teil der Entwürfe, die veröffentlicht und im Kabinett beraten werden. Deutschland hat vor Kurzem einen Digitalcheck eingeführt, um sicherzustellen, dass neue Regelungen digitaltauglich sind. Außerdem wurde die Nachhaltigkeitsprüfung verstärkt. Die Ex-ante-Folgenabschätzung von Regelungsentwürfen wird durch eine Ex-post-Evaluierung ergänzt. Regelungen, die mit einem Erfüllungsaufwand von über 1 Mio. EUR verbunden sind, werden einer umfassenden Prüfung unterzogen, um festzustellen, ob sie die beabsichtigten Ziele erreichen.
Beratungen mit den Sozialpartnern und Sachverständigen sind fest etabliert, Konsultationen, an denen die breite Öffentlichkeit teilnehmen kann, sind dagegen eher die Ausnahme als die Regel. In den letzten Jahren hat es jedoch auch einige positive Beispiele gegeben, darunter eine öffentliche Konsultation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Vorbereitung eines Reallabore-Gesetzes. Zu nennen ist auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das einen Onlinedialog zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und einen Bürgerdialog zum Thema Klimaanpassung durchgeführt hat.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) überprüft die Kostenschätzungen in den GFA sowie die Umsetzung des Digitalchecks. Er berät die verantwortlichen Stellen in allen Phasen der Rechtsetzung und hat Zuständigkeiten im Bereich Bürokratieabbau und Verringerung des Erfüllungsaufwands. Das Statistische Bundesamt bietet methodische Unterstützung bei der Quantifizierung der Kosten. Außerdem hat es Leitlinien veröffentlicht und ein Schulungsprogramm zur Ex-post-Evaluierung ins Leben gerufen.